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BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 461/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 461/99
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 506, 508 ATTACHÉ/TISSERAND").Auch wegen der geringfügigen graphischen Gestaltung ist deshalb davon auszugehen, daß sich der Verkehr zumindest in klanglicher Hinsicht ausschließlich an der Bezeichnung "Comwork" der Vergleichsmarken orientieren wird (vgl BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHE/TISSERAND").
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 461/99
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 506, 508 ATTACHÉ/TISSERAND"). - BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97
Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 461/99
Zudem werden zusammengesetzte Bezeichnungen wie "COMWORK" in ihrer Gesamtheit aufgenommen und nicht einer analysierenden Betrachtungsweise unterzogen (BGH GRUR 2000, 605, 606 "comtes/ComTel"). - BPatG, 07.07.1997 - 30 W (pat) 176/96
Auszug aus BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 461/99
Auch Druckereierzeugnisse könnten mit Computerhardware ähnlich sein, zumal das BPatG von einer engen Ähnlichkeit zwischen Datenverarbeitungsgeräten und Druckereierzeugnissen ausgegangen sei (unter Bezugnahme auf 30 W (pat) 176/96).